ALLGEMEINE GESCHÄFTS BEDINGUNGEN

 

1. Geführte Touren und Kurse:

1.1. Geltungsbereich, Leistungsinhalt:

Die Wanderführerin Mag. Helena Schütte (Monta.fit) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Mag. Helena Schütte (Monta.fit) und den Gästen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Der Vertrag zwischen Gästen und Mag. Helena Schütte (Monta.fit) umfasst alle Verpflichtungen als Führerin, einen Gast auf einer bestimmten Tour zu führen. Der Gast verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung des Honorars zuzüglich eventueller Spesen des Führers, sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde. Wenn nötig, können diese Touren auch von einer Ersatzführerin oder einem Ersatzführer übernommen werden, sollte Mag. Helena Schütte aus Gründen nicht fähig sein, die Führungsleistung persönlich zu erbringen. Der weibliche Imperartiv in diesen AGBs schließt die männliche Form mit ein.

Die in den Programmen bzw. Tourenbeschreibungen genannten Voraussetzungen müssen von der  Teilnehmerin erfüllt werden. Für den Zustand und die Wartung etwaiger selbst mitgebrachter Ausrüstung, sowie den eigenen Gesundheitszustand ist jeder Gast eigenverantwortlich. Zur Beurteilung der Eignung des einzelnen Gastes für die geplante Tour verpflichtet sich dieser zu wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber der Führerin.

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung hat sich die Führerin vor Antritt einer Tour davon zu überzeugen, dass die Gäste ausreichend und den Anforderungen entsprechend ausgerüstet sind. Die Führerin behält sich das Recht vor, die Führung von Personen abzulehnen, die mangelhaft ausgerüstet oder den Schwierigkeiten der geplanten Unternehmung nicht gewachsen sind. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars.

Trotz bester Tourenplanung und Führung kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen des geplanten Programmzieles oder Gipfels garantiert werden. Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren Routenvarianten, über Fortsetzung und Abbruch der Tour, hinsichtlich der Einhaltung von Pausen und deren Längen, die Entscheidung hinsichtlich der Mitnahme und des Einsatzes von Ausrüstungsgegenständen (vor allem von Seil, Steigeisen, Harscheisen, Pickel, usw.) obliegen alleinig der Führerin.

Für aus Sicherheitsgründen (wie Stein- und Eisschlag, Lawinen, Absturz, Wetterumschwünge usw.) oder durch die Schuld der Teilnehmerin unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Schäden aus Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, die über normale Abnützung hinausgehen, sind von der Teilnehmerin zu ersetzen.

Aufgrund der besonderen Verantwortung für die richtige Durchführung der Tour verpflichten sich die Gäste mit dem Abschluss des Vertrages, stets den Anweisungen der Führerin, die dieser in ihrer Funktion als verantwortliche und sachkundige Leiterin der Tour gibt, zu folgen. Sollten diese von den Gästen ignoriert werden, kann die Führerin für allfällige daraus entstehende Folgen nicht zur Verantwortung gezogen werden.

 

1.2. Vertragsabschluss:

Der Vertrag zwischen dem Gast und Mag. Helena Schütte (Monta.fit) kommt zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Ziel / Zweck der Unternehmung, Honorar, Zeitpunkt und die Zahl der zu führenden Personen etc.) besteht. Die Buchung kann online, per Mail, schriftlich oder mündlich erfolgen. Telefonische Buchungen sind rechtsverbindlich. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Es wird Handeln im eigenen Namen vermutet. Im Übrigen haften bei Abschluss eines Bergwanderführerinvertrages für die Leitung einer Bergtour mit mehreren Personen alle Gäste für den Honoraranspruch solidarisch zur ungeteilten Hand.

Mag. Helena Schütte (Monta.fit) bleibt es vorbehalten, das Ausbildungs- und Tourenprogramm auf Grund unvorhersehbarer Umstände jederzeit abzuändern, einzuschränken oder zu erweitern. Aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen kann der ursprünglich geplante Tourenverlauf nicht immer garantiert werden.

Mit der Anmeldung ist die Zahlung bis spätestens 1 Woche vor Tourenstart zu erfolgen (auf das angegebene Konto, abzugs- und spesenfrei).

 

1.3. Wechsel in der Person des Gastes:

Sofern der Gast verhindert ist, die Unternehmung anzutreten, kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung Mag. Helena Schütte (Monta.fit) binnen angemessener Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für durch die Übertragung entstehende Mehrkosten solidarisch zur ungeteilten Hand.

Ein Ablehnen der Übertragung durch Mag. Helena Schütte (Monta.fit) ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen möglich.

 

1.3. Mindestteilnehmerzahl:

Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, so ist Mag. Helena Schütte (Monta.fit) berechtigt, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Das bereits eingezahlte Honorar wird in voller Höhe rückerstattet. Wenn der Gast dennoch auf die Durchführung der Veranstaltung besteht, kann ein neues Angebot mit einem neu berechneten Preis unterbreitet werden. Sofern der Gast mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden ist, kommt ein neuer Vertrag zustande. Eine Verpflichtung zur Neudurchführung der Veranstaltung seitens der Mag. Helena Schütte (Monta.fit) besteht jedoch nicht.

 

1.4. Versicherungen:

Der Führer verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allfällige private Versicherungen (z.B. Unfall- und Bergekostenversicherung) im Zusammenhang mit den geplanten Touren sind von den Gästen selbst abzuschließen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die von den zuständigen Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen werden und daher vom betroffenen Gast selbst zu bezahlen sind. Es wird daher der Abschluss einer Bergekostenversicherung ausdrücklich empfohlen.

Es besteht keine Rücktrittsversicherung. Der Gast ist selbst für die Einhaltung allfälliger Pass‑, Visa‑, Zoll‑, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten verantwortlich. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

1.5. Gewährleistung:

Der Gast hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass ihm anstelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbracht wird, sofern dies möglich ist. Zur Durchführung der Verbesserung während der laufenden Bergtour besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht des Gastes an die jeweilige Führerin.

Ist eine Leistungsstörung in der Sphäre des Gastes begründet, wie beispielsweise eine Gesundheitsbeeinträchtigung (z.B. eine zu langsame Akklimatisation an die Höhe, mangelnde Kondition, udgl.), so kann der Gast daraus keine Ansprüche ableiten.

 

1.6. Schadenersatz:

Im Falle der schuldhaften Verletzung einer aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflicht ist Mag. Helena Schütte (Monta.fit) Gästen gegenüber bei Vorliegen aller anderen gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden im Rahmen der gesetzlich verpflichtet abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich.

Die Führerin haftet nicht im Falle einer leichten Fahrlässigkeit. Ebenso ausgeschlossen sind Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen Urlaubsfreude. Ein allfälliger Schadenersatz ist der Höhe nach mit der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.

Von den gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen nehmen die Gäste an den Bergtouren auf eigene Gefahr teil. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem Gast daher vorausgesetzt. Die Führerin kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung alpiner Gefahren (wie z.B. Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag) ergeben, übernehmen. Dies wird vom Gast mit seiner Anmeldung ausdrücklich akzeptiert.

Alle Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geführt. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine Garantie übernommen werden. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Gast bestehen bleibt. Eine entsprechende Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr und wird daher jedem Gast grundsätzlich dringend angeraten.

 

1.7. Rücktritt vom Vertrag:

Der Gast hat das Recht, jederzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Bei Abmeldung bis spätestens 30 Tage vor Programmbeginn entstehen keine Kosten. Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt entstehen folgende Kosten:

  • 29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises.

  • ab dem 14.Tag vor Veranstaltungsbeginn 75% des Veranstaltungspreises.

  • Bei Nichterscheinen (No-Show) zur Veranstaltung fallen 100% des Gesamtpreises an.

Zusätzlich sind eventuelle Stornokosten von Hotels bzw. Hütten etc. vom Teilnehmer zu übernehmen. Es wird empfohlen, eine Rücktrittsversicherung abzuschließen.

Sollte ein Gast dem vereinbarten Ausgangspunkt der Tour fernbleiben oder wenn der Aufbruch zur Tour wegen einer dem Gast unterlaufenen Fahrlässigkeit oder auch durch einen durch höhere Gewalt verursachten Grund versäumt wird, können 100% des Führungshonorars zuzüglich etwaiger Spesen vom Mag. Helena Schütte (Monta.fit) einbehalten werden.

 

1.7. Rücktritt der Führerin vor Antritt:

Muss die Führerin aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die sie keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, vom Vertrag zurücktreten, so hat der Gast die bislang angefallenen Spesen zu ersetzen. Zu derartigen Ereignissen zählen etwa staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen, Wetter- und Lawinenverhältnisse etc. Der über den Spesenersatz hinausgehende Teil des Führungshonorars wird rückerstattet.

 

1.8. Rücktritt seitens der Führerin nach Antritt der Reise:

Die Führerin, wird von der Leistungserbringung befreit, wenn ein Gast im Rahmen einer Tour durch ungebührliches sowie grob unvorsichtiges Verhalten die Durchführung der Unternehmung – ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig stört oder andere gefährdet. In diesem Fall ist der Gast, sofern ihn ein Verschulden trifft, der Führerin gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. In einem solchen Fall wird das Führungshonorar nicht rückerstattet.

 

1.9. Änderungen des Vertrages:

Mag. Helena Schütte (Monta.fit) behält sich vor, das mit der Buchung bestätigte Honorar aus Gründen, die außerhalb des Einflusses von Mag. Helena Schütte (Monta.fit) liegen, zu erhöhen, sofern der Termin mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind die Änderung allfälliger Beförderungs- und Besteigungskosten oder die für die Durchführung der Tour anzuwendenden Wechselkurse.

Programmänderungen durch Wetterumschwünge, sonstige alpine Gefahren sowie Konditionsschwächen der einzelnen Gäste und sonstiges bleiben bei allen Touren vorbehalten. Nach geltendem Berg- und Schiführergesetz ist die Führerin zum Abbruch einer Bergtour verpflichtet, wenn unvorhersehbare besondere Umstände eintreten, bei denen die körperliche Sicherheit ihrer Gäste gefährdet erscheint. Die Gäste können aus diesen Umständen somit keine Ersatzansprüche der Führerin gegenüber geltend machen. Hierbei hat sich die Entscheidung nach dem schwächsten Gast zu richten und teilen die übrigen Gäste der Unternehmung dasselbe Schicksal.

Es gilt der Grundsatz der persönlichen Ausführung des Vertrages. Für den Fall einer Verhinderung durch wichtige Gründe (beispielsweise Krankheit, Todesfall in der Familie, o.ä.), ist die Führerin zur Übertragung der Führungstätigkeit an eine Dritte berechtigt. Der Gast stimmt dieser Übertragungsmöglichkeit ausdrücklich zu. In einem solchen Fall ist die Haftung auf ein allfälliges Auswahlverschulden begrenzt.

 

1.10. Auskunftserteilung an Dritte:

Auskünfte über die Namen der Gäste sowie die Aufenthaltstorte werden an Dritte Personen auch bei dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, die Gäste haben ausdrücklich eine Auskunftserteilung gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.

 

1.11. Datenschutz und Werbung:

Mag. Helena Schütte (Monta.fit) ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung und aus dem Vertrag ergebende Zwecke zu verarbeiten und zu speichern. Des Weiteren stimmt der Gast bei Buchung ausdrücklich zu, personenbezogene Daten an Führerinnen, Kursleiterinnen, und Unterkunft weiterzugeben. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung stimmt die Teilnehmerin zu, dass Videos und Fotos, die von ihm während der Unternehmung gemacht worden sind, für Werbezwecke von Mag. Helena Schütte (Monta.fit) verwendet werden dürfen.

 

1.12. Schlussbestimmungen:

Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Gast einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

Geschäfts- und Gerichtsstand:

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und mögliche Folgeansprüche ist AT 6800 Feldkirch.